Grundsätzliche Räum- und Streupflicht
In Wien sind Hauseigentümer bzw. deren Beauftragte grundsätzlich verpflichtet, den Gehsteig vor ihrem Haus bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und zu bestreuen, damit Fußgänger sicher passieren können. Wird diese Pflicht vernachlässigt, drohen bei Unfällen Haftungsfragen.
Warum ein organisierter Winterdienst sinnvoll ist
Gerade bei kurzfristigem Schneefall in den frühen Morgenstunden ist es für viele Eigentümer schwierig, rechtzeitig selbst zu räumen. Ein organisierter Winterdienst übernimmt Schneeräumung und Streudienst zuverlässig, unabhängig von Wetterlage und Uhrzeit.
Winterdienst als Teil der laufenden Hausbetreuung
Viele unserer Kunden kombinieren den Winterdienst mit der laufenden Hausbetreuung Wien, sodass Gehsteig, Eingangsbereich und Zufahrten in den Wintermonaten durchgehend sicher begehbar bleiben.