Ratgeber · Winterdienst

Winterdienst in Wien: Welche Pflichten haben Hauseigentümer?

Jeden Winter stellt sich für Wiener Hauseigentümer und Hausverwaltungen dieselbe Frage: Wer räumt den Gehweg vor dem Haus, und wie vermeidet man Haftungsrisiken bei Glatteis? Ein organisierter Winterdienst schafft hier Klarheit.

Grundsätzliche Räum- und Streupflicht

In Wien sind Hauseigentümer bzw. deren Beauftragte grundsätzlich verpflichtet, den Gehsteig vor ihrem Haus bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und zu bestreuen, damit Fußgänger sicher passieren können. Wird diese Pflicht vernachlässigt, drohen bei Unfällen Haftungsfragen.

Warum ein organisierter Winterdienst sinnvoll ist

Gerade bei kurzfristigem Schneefall in den frühen Morgenstunden ist es für viele Eigentümer schwierig, rechtzeitig selbst zu räumen. Ein organisierter Winterdienst übernimmt Schneeräumung und Streudienst zuverlässig, unabhängig von Wetterlage und Uhrzeit.

Winterdienst als Teil der laufenden Hausbetreuung

Viele unserer Kunden kombinieren den Winterdienst mit der laufenden Hausbetreuung Wien, sodass Gehsteig, Eingangsbereich und Zufahrten in den Wintermonaten durchgehend sicher begehbar bleiben.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Grundsätzlich kann der Eigentümer bzw. die für die Räumpflicht zuständige Person haftbar gemacht werden, wenn die Räum- und Streupflicht nachweislich vernachlässigt wurde. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall empfiehlt sich Rechtsberatung.

Üblicherweise gilt eine Räumpflicht ab den frühen Morgenstunden, damit Gehwege für den Berufsverkehr sicher begehbar sind. Genaue Zeiten regeln lokale Vorschriften.

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